Betriebsanweisung: Unterschied zwischen den Versionen
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|}Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gliedern sich nach TRGS 555 in: | |||
* Gefahrstoffbezeichnung | |||
* Gefahren für Mensch und Umwelt | |||
* Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |||
* Verhalten im Gefahrfall | |||
* Erste Hilfe | |||
* sachgerechte Entsorgung | |||
Im Folgenden zeigen wir am Beispiel einer Betriebsanweisung für Isopropanol, in welchen Kapiteln der Sicherheitsdatenblätter Sie die benötigten Informationen finden. | |||
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|'''Inhalt der Betriebsanweisung''' | |||
|'''Entsprechende Informationen aus SDB''' | |||
|'''Kapitelinhalt des SDB''' | |||
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|Gefahrstoffbezeichnung | |||
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|Stoffname bzw. Handelsname mit Hauptinhaltsstoffen | |||
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|Gefahrstoffkennzeichnung | |||
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|Kennzeichnung nach CLP-Verordnung | |||
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|Gefahren für Mensch und Umwelt | |||
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|mögliche Gefahren | |||
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|Verhalten im Gefahrfall | |||
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|aus „Maßnahmen zur Brandbekämpfung“ „ungeeignete Löschmittel“ übernehmen | |||
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|Verhalten im Gefahrfall | |||
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|Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||
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|Schutzmaßnahmen | |||
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|aus „Handhabung“ übernehmen | |||
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|Schutzmaßnahmen | |||
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|aus „geeignete persönliche Schutzausrüstung“ übernehmen | |||
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|Erste Hilfe | |||
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|„Erste-Hilfe-Maßnahmen“ (außer Hinweis für den Arzt) | |||
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|Hinweise zur Entsorgung | |||
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|sachgerechte Entsorgung | |||
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Version vom 21. September 2022, 15:30 Uhr
Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist so aufgeteilt, wie in der folgenden Tabelle beschrieben. Die Grafik zeigt das Bild eines Beispiels einer vollständigen Betriebsanweisung.
| Betriebsname | Betriebsanweisung | Logo des Betriebs |
| Gefahrstoffbezeichnung | ||
|---|---|---|
| Piktogramme | Gefahren für Mensch und Umwelt | Piktogramme |
| Piktogramme | Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln | Piktogramme |
| Piktogramme | Verhalten im Gefahrfall | Piktogramme |
| Piktogramme | Erste Hilfe | Piktogramme |
| Sachgerechte Entsorgung | ||
| Datum der Erstellung | Nummer | Datum und Unterschrift |
Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gliedern sich nach TRGS 555 in:
- Gefahrstoffbezeichnung
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- sachgerechte Entsorgung
Im Folgenden zeigen wir am Beispiel einer Betriebsanweisung für Isopropanol, in welchen Kapiteln der Sicherheitsdatenblätter Sie die benötigten Informationen finden.
| Inhalt der Betriebsanweisung | Entsprechende Informationen aus SDB | Kapitelinhalt des SDB |
| Gefahrstoffbezeichnung | 1/3 | Stoffname bzw. Handelsname mit Hauptinhaltsstoffen |
| Gefahrstoffkennzeichnung | 15 | Kennzeichnung nach CLP-Verordnung |
| Gefahren für Mensch und Umwelt | 2 | mögliche Gefahren |
| Verhalten im Gefahrfall | 5 | aus „Maßnahmen zur Brandbekämpfung“ „ungeeignete Löschmittel“ übernehmen |
| Verhalten im Gefahrfall | 6 | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung |
| Schutzmaßnahmen | 7 | aus „Handhabung“ übernehmen |
| Schutzmaßnahmen | 8 | aus „geeignete persönliche Schutzausrüstung“ übernehmen |
| Erste Hilfe | 4 | „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ (außer Hinweis für den Arzt) |
| Hinweise zur Entsorgung | 13 | sachgerechte Entsorgung |