LS1.8 Datenmanagement: Unterschied zwischen den Versionen
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*ein regelmäßiges [http://de.wikipedia.org/wiki/Datensicherung#Sonderfall_Privatnutzer Backup] | *ein regelmäßiges [http://de.wikipedia.org/wiki/Datensicherung#Sonderfall_Privatnutzer Backup] | ||
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Version vom 6. Februar 2026, 11:36 Uhr
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert.
Daher sind
- eine sinnvolle Ordnerstruktur,
- sinnvolle Dateinamen (vgl. auch Wikipedia - Dateinamen) und
- ein regelmäßiges Backup
notwendig.
Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen: